Beschlussvorlage - 2024/GVRi/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitfinanzierung der regionalen Studienbeihilfe für Medizinstudenten der Reuterstadt Stavenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Ritzerow
|
Entscheidung
|
|
|
05.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerow beschließt die Mitfinanzierung der regionalen Studienbeihilfe für Medizinstudenten der Reuterstadt Stavenhagen.
Die Höhe der Mitfinanzierung richtet sich nach den Einwohnerzahlen, welche jährlich mit dem Orientierungsdatenerlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgesetzt werden.
Sachverhalt
Mit der Beschlussfassung vom 30.05.2024 hat die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen die Richtlinie über die Gewährung einer regionalen Studienbeihilfe für Medizinstudenten beschlossen. Mit der Richtlinie kann die Reuterstadt Stavenhagen gleichzeitig bis zu zwei Medizinstudenten eine Studienbeihilfe in Höhe von jeweils 666,00 Euro/monatlich gewähren.
Mit der Gewährung der Studienbeihilfe verpflichten sich die Stipendiaten nach erfolgreichem Abschluss im Amtsbereich Stavenhagen ärztlich tätig zu werden, um die medizinische Versorgung in der Region zu sichern.
Im Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen wurde über die Studienbeihilfe bereits umfassend informiert. Durch die Verpflichtung der Stipendiaten im Amtsbereich ärztlich tätig zu werden, sollen die Kosten der Studienbeihilfe anhand der Einwohnerzahlen auf die Gemeinde umgelegt werden, so dass die Gemeinden die Studienbeihilfe entsprechend mitfinanzieren.
Die Kosten der Gemeinde können der beiliegenden Übersicht entnommen werden. Bei den ausgewiesenen Kosten handelt es sich um einen Planansatz für 2 Stipendiaten. Die tatsächlichen Kosten sind vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Anzahl der Verträge (max. 2) abhängig.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
Ja |
|
Nein |
|
|
|
1. ab 2025 508,75 € |
2.
508,75 € |
3.
|
4. € |
|||
|
||||||
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
255,3 kB
|
