Beschlussvorlage - 2024/GVIv/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Beschluss Nr. 2024/GVIv/010 wird aufgehoben.

Die Gemeindevertretung Ivenack beschließt, mit Wirkung ab dem 01.01.2025, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine monatliche Miete von 20,00 € pro Garage und 15,00 € pro sonstigen Abstellraum auf gemeindeeigenem Grund und Boden zu erheben.

 

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Sachverhalt

Bei der Beschlussfassung am 17.09.2024 zur BV 2024/GVIv/010 wurde nicht beachtet, dass die Gemeinde Ivenack bereits Mietverträge für Abstellräume und Garagen mit Privatpersonen abgeschlossen hat, bei denen 15,- € als monatliche Miete festgelegt wurden. Um zu vermeiden, dass diese Mietverträge preislich reduziert werden müssen, ist der o.g. Beschluss aufzuheben.

 

Gleichzeitig werden die Mieten ab 01.01.2025 für Garagen auf 20,- € monatlich und für sonstige Abstellräume auf 15,- € monatlich festgelegt. Dies gilt ab 01.01.2025. Sollte es rechtliche Gründe geben, die eine Anhebung der Miete ab 01.01.2025 verhindern, gilt dies ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt.

Eine zwischenzeitliche Reduzierung der Garagen und Abstellraummieten wird ausgeschlossen.

 

Die weitere Begründung aus dem Beschluss Nr. 2024/GVIv/010 bleibt unberührt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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