Beschlussvorlage - 2024/GVIv/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Ivenack beschließt die Herleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahren für folgendes Vorhaben:

„Taum Spieker Grischow – Zusatzheizung im Obergeschoss“

 

 

 

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Sachverhalt

Im Speicher Grischow, Obergeschoss, sind zurzeit nur unzureichende Heizungsmöglichkeiten vorhanden. Da das Gebäude nun insgesamt vermietet ist und das Obergeschoss auch in den kälteren Monaten vermehrt genutzt wird, ist die Erweiterung der Heizungsanlage  - Elektroheizung – notwendig.

 

Die Maßnahme ist eine Modernisierung. Die Kosten werden gem. gesetzlichen Vorgaben als Modernisierungskosten auf die Mieterin umgelegt.

 

 

Im Zuge einer Freihändigen Vergabe sollen mindestens drei Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme werden auf aus ca. 12.000,00 €, brutto geschätzt.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren. Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

Die Maßnahme wird aus der HH-Stelle 57302.5231 finanziert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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