Beschlussvorlage - 2024/GVIv/019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Sondergebiet "Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgitt Hohenegger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Sondergebiet „Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Sondergebiet „Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“ sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt / mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Die Entwürfe des Planes, der Begründung und des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen und unter www.stavenhagen.de zu veröffentlichen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auf elektronischem Weg von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung öffentlich auszulegen.
Sachverhalt
Mit der Auslegung als wesentlichstem Verfahrensschritt bei der Erarbeitung von Bauleitplanungen wird bezweckt, der Öffentlichkeit Gelegenheit zum Abgeben von Stellungnahmen zu geben. Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erhalten dadurch die Möglichkeit, in einem förmlichen Verfahren ihre Vorstellungen zum Bauleitplanentwurf mitzuteilen oder auf seine Inhalte einzuwirken. Die öffentliche Auslegung bildet die Grundlage einer sachgerechten Abwägung durch die Gemeinde.
Der vorliegende Planentwurf beinhaltet die Darstellungen und Festsetzungen, die zum Erreichen der Planungsziele aus dem Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2024 erforderlich sind (Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 13 Ferienhäusern mit insgesamt 222 Betten).
Die Gemeindevertretung Ivenack möge die Entwürfe von Planzeichnung und Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 billigen und die öffentliche Auslegung beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein x |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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806,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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