Beschlussvorlage - 2024/SVS/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Annahme von Spenden für das Benefizkonzert 2024 in Höhe von

                                               6.629,60 EUR

                     (sechstausendsechshundertneunundzwanzig 60/00 EURO)

 

davon:

              5.000,00 EUR    Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen

                 300,00 EUR    Elektro-Wolff, Stavenhagen

                 250,00 EUR    Physiotherapie Seiller, Stavenhagen

                 250,00 EUR    Landwirtschaftsbetrieb Gropp, GbR  Klockow

                 100,00 EUR    Malermeister Carsten Gahntz, Stavenhagen

                   35,00 EUR    Karin, Domann-Hamedi, Jürgenstorf

                 194,60 EUR     Spenden allgemein am 07.12.2024 (Glühwein/Bratwurst)

                 500,00 EUR    Hotel „Reuterhof“, Stavenhagen.       

 

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Sachverhalt

Siehe Einladung und offener Brief an die Unternehmerinnen und Unternehmer der Reuterstadt Stavenhagen.

 

Die o. g. Beträge sind nach den 27.11.2024 auf dem Konto der Stadtkasse Stavenhagen eingegangen.

Das Benefizkonzert fand am 07.12.2024 statt.

 

Die Spenden werden für den angegebenen Zweck (mobiles Schwimmbad-Liftsystem und Wasserspielbecken für Kinder im Waldbad Stavenhagen) verwendet.

 

Am 28.11.2024 fasste die Stadtvertretung bereits den Beschluss zur Annahme von Spenden für das Benefizkonzert in Höhe von 2.440,00 EUR 2024/SVS/052).

Dieser Betrag war bis zum 27.11.2024 auf dem Konto der Stadtkasse Stavenhagen eingegangen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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