Beschlussvorlage - 2025/GVGü/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlvorstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gülzow
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Entscheidung
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17.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gülzow beschließt die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 und die Landratswahl am 11.05.2025 (ggfs. Stichwahl am 25.05.2025):
Wahlvorstand 60,00 EUR
stellv. Wahlvorstand 55,00 EUR
Schriftführer 45,00 EUR
stellv. Schriftführer 45,00 EUR
Beisitzer 40,00 EUR
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Bundeswahlordnung - BWO bzw. nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR.
Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Briefwahlvorstände – hier geltend weiterhin die Mindestbeträge in Höhe von 25,00 EUR bzw. 35,00 EUR.
Sachverhalt
Die Aufwandsentschädigung wurde bereits im letzten Jahr mit dem Beschluss vom 12.02.2024 - 2024/GVGü/076 - angehoben. Es wurde ein abweichender Beschluss gefasst und die Aufwandsentschädigung unabhängig von der jeweiligen Funktion auf 50,00 EUR pro Mitglied im Wahlvorstand festgesetzt.
Mit dieser Beschlussfassung soll die Aufwandsentschädigung die Verantwortung der jeweiligen Funktion gerecht werden. Weiter soll eine Vereinheitlichung im Amtsbereich erreicht werden. Die Gemeinde Gülzow hat als einzige Gemeinde eine abweichende Staffelung der Aufwandsentschädigung.
Der Vorschlag zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird von der Verwaltung eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
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X |
Ja |
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Nein |
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1. 405,00 € / Wahl |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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