Beschlussvorlage - 2025/GVGü/011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gülzow beschließt die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 und die Landratswahl am 11.05.2025 (ggfs. Stichwahl am 25.05.2025):

            Wahlvorstand                         60,00 EUR

            stellv. Wahlvorstand               55,00 EUR

            Schriftführer                           45,00 EUR

            stellv. Schriftführer                 45,00 EUR

            Beisitzer                                 40,00 EUR


Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Bundeswahlordnung - BWO bzw. nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR.

 

Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Briefwahlvorstände – hier geltend weiterhin die Mindestbeträge in Höhe von 25,00 EUR bzw. 35,00 EUR.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Aufwandsentschädigung wurde bereits im letzten Jahr mit dem Beschluss vom 12.02.2024 - 2024/GVGü/076 - angehoben. Es wurde ein abweichender Beschluss gefasst und die Aufwandsentschädigung unabhängig von der jeweiligen Funktion auf 50,00 EUR pro Mitglied im Wahlvorstand festgesetzt.

Mit dieser Beschlussfassung soll die Aufwandsentschädigung die Verantwortung der jeweiligen Funktion gerecht werden. Weiter soll eine Vereinheitlichung im Amtsbereich erreicht werden. Die Gemeinde Gülzow hat als einzige Gemeinde eine abweichende Staffelung der Aufwandsentschädigung.

 

Der Vorschlag zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird von der Verwaltung eingebracht.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

  X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

405,00 € / Wahl

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025
Sachkonto: 12100.50190000

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

Loading...