Beschlussvorlage - 2025/SVS/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung eines Vergabeverfahrens für den verkehrstechnischer Ausbau des 3.Bauabschnittes Reutersiedlung Stavenhagen
Hier: Unkel-Bräsig-Straat und Teilabschnitt Dörchläuchtingstr. zwischen Hanne-Nüte-Str. und Unkel-Bräsig-Str.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christina Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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07.04.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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24.04.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens für den verkehrstechnischen Ausbau des 3.Bauabschnittes Reutersiedlung Stavenhagen
Hier: Unkel-Bräsig-Straat und Teilabschnitt Dörchläuchtingstraat zwischen Hanne-Nüte-Straat und Unkel-Bräsig-Straat
Sachverhalt
Die Stadt Stavenhagen und der WZV Malchin-Stavenhagen planen als Gemeinschaftsmaßnahme den Ausbau der Unkel-Bräsig-Str. und eines Teilabschnittes der Dörchläuchtingstr. zwischen der Hanne-Nüte-Str.und der Unkel-Bräsig-Str. Der Abschnitt wird als 3.Bauabschnitt Reutersiedlung deklariert. Bestandteil der Maßnahme sollen der Ausbau der Verkehrsanlagen, der Trinkwasserversorgung und der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sein. Dabei soll die Stadt als Auftraggeber für die Baustelleneinrichtung sowie die Straßenbauarbeiten und die Beleuchtung auftreten.
Die Investitionskosten einschließlich Baunebenkosten für diese Leistungen werden geschätzt auf netto 763 T€ / brutto 908 T€.
Die Planung wurde umfangreich im Bauausschuss, unter Anwesenheit von Anwohnern, beraten und mit dem Straßenbauamt und dem Landkreis als zuständige Prüfbehörden abgestimmt.
Der genaue Baubeginn bzw. Bauablauf wird erst nach Zuschlagserteilung festgelegt.
Voraussetzung ist die Fertigstellung der Arbeiten im 2.Bauabschnitt Reutersiedlung, nach derzeitigem Bauablaufplan Ende Juni 2025.
Lt. § 5 Absatz 5a der Hauptsatzung der Stadt Stavenhagen und Dienstanweisung zur Regelung des öffentlichen Auftragswesens des Amtes Stavenhagen Punkt 6, trifft die Stadtvertretung die Entscheidung über die Vergabe von Bauaufträgen oberhalb der Wertgrenze von 200 T€ netto.
Gem. § 5(1) der gültigen Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV MV) ist eine beschränkte Ausschreibung für Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 1,0 Mio € nicht übersteigt. Auf Grund der gemeinsamen Ausschreibung und Auftragsvergabe mit dem WZV Malchin-Stavenhagen wird die Wertgrenze von 1,0 Mio € überschritten und es wird öffentlich ausgeschrieben.
Finanzielle Auswirkungen:
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X |
Ja |
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Nein |
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1. 908.000,00 € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2024 54132.0960000 |
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Keine Veranschlagung |
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