Beschlussvorlage - 2025/SVS/107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens „B-Plan Kofferfabrik – Bebauungs- und Erschließungsplan“ und stimmt der anschließenden

Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister der Stadt Stavenhagen zu

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Sachverhalt

Das Areal der ehemaligen Kofferfabrik liegt im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“, im Bereich des Rahmenplanes und der Ortsgestaltungssatzung der Reuterstadt Stavenhagen.

Das Grundstück hat eine Größe von ca. 6.000 m². 

Es ist beabsichtigt, dieses Gebiet für eine Wohnbebauung zu nutzen. Damit ist es möglich, der landesplanerischen Zielstellungen nachzukommen, der Innenverdichtung vor einer Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen Priorität zu verleihen.

Hierzu ist es notwendig, dass für die Schaffung von Baurecht ein Bebauungsplan erarbeitet wird. Ebenso ist für die geordnete Entwicklung des Plangebietes die Erstellung eines Erschließungsplanes notwendig. Beide Planungsleistungen sollen als ein Angebot öffentlich ausgeschrieben werden.

 

Die geschätzte Auftragssumme liegt bei 25.000,- € netto. 

 

Lt. gültiger Hauptsatzung der Stadt Stavenhagen § 5 (5)a) entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren nach der UVgO innerhalb einer geschätzten Wertgrenze von netto 15 T€ bis 50 T€.

 

Gem. § 5(2) der gültigen Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV MV) ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000 € nicht übersteigt.

 

Finanziert wird diese Maßnahme aus der Haushaltstelle 52199.56255000.  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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