Beschlussvorlage - 2025/SVS/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende
Konzertflügel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.04.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Ausgehend von den Erfahrungen der vergangenen Kulturjahre schien es bereits 2023
notwendig einen Konzertflügel in der Reuterstadt vorzuhalten, um das kulturelle Angebot
auch auf musikalischem Gebiet deutlich zu erweitern.
Dies wurde umso deutlicher, als dass es eine verstärkte Nachfrage nach kammermusikalischen Beiträgen gab. Auch die Kooperation mit der Philharmonie, der yaro Rostock und weiteren Anbietern machte einen Konzertflügel notwendig. Zudem verlangen auch musikalische Lesungen, wie etwa mit Sebastian Krumbiegel, nach einem entsprechenden Instrument. Die Anmietung muss in jedem Fall über entsprechende Firmen erfolgen und Kosten ca. 2.000,00 EUR pro Abend.
Aus dieser Situation heraus, entstand zum Jahresanfang 2024 die Initiative zum Erwerb
eines kleinen wiederaufbereiteten Konzertflügels für die Reuterstadt. Laut eingeholtem
Angebot liegt der Preis bei ca. 12.000,00 EUR.
Die Veranstaltungen finden in der Regel im großen Sitzungssaal statt. Bei Nichtgebrauch soll
er im kleinen Sitzungssaal stehen.
Die vorjährige Kultur- und Lichternacht stand auch im Zeichen der Spendenakquise.
Da der bisher gespendete Betrag nicht für den Erwerb eines Konzertflügels ausreicht,
verbleibt der Betrag auf dem Spendenkonto bis zum Erreichen der benötigten Summe.
Der Spendenbetrag des Fördervereins für Kirchenmusik e.V. ging am 26.03.2025 auf dem Konto der Stadtkasse ein.
Gemäß § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt der Hauptausschuss in dieser Angelegenheit.
Nachrichtlich:
5.085,87 € Spenden
Stand per 31.03.2025 incl. 1.000 € des o.g. Beschlusses
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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