Beschlussvorlage - 2025/SVS/116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von

 

                                            1.000,00 EURO

                                     (eintausend 00/00 EURO)

 

von Michael Kokel

        Markt 16

      17153 Reuterstadt Stavenhagen

 

für die Anschaffung eines Konzertflügels.

 

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Sachverhalt

Ausgehend von den Erfahrungen der vergangenen Kulturjahre schien es bereits 2023

notwendig einen Konzertflügel in der Reuterstadt vorzuhalten, um das kulturelle Angebot

auch auf musikalischem Gebiet deutlich zu erweitern.

Dies wurde umso deutlicher, als dass es eine verstärkte Nachfrage nach kammermusikalischen Beiträgen gab. Auch die Kooperation mit der Philharmonie, der yaro Rostock und weiteren Anbietern machte einen Konzertflügel notwendig. Zudem verlangen auch musikalische Lesungen, wie etwa mit Sebastian Krumbiegel, nach einem entsprechenden Instrument. Die Anmietung muss in jedem Fall über entsprechende Firmen erfolgen und Kosten ca. 2.000,00 EUR pro Abend.

Aus dieser Situation heraus, entstand zum Jahresanfang 2024 die Initiative zum Erwerb

eines kleinen wiederaufbereiteten Konzertflügels für die Reuterstadt. Laut eingeholtem

Angebot liegt der Preis bei ca. 12.000,00 EUR.

Die Veranstaltungen finden in der Regel im großen Sitzungssaal statt. Bei Nichtgebrauch soll

er im kleinen Sitzungssaal stehen.

Die vorjährige Kultur- und Lichternacht stand auch im Zeichen der Spendenakquise.

Da der bisher gespendete Betrag nicht für den Erwerb eines Konzertflügels ausreicht,

verbleibt der Betrag auf dem Spendenkonto bis zum Erreichen der benötigten Summe.

Der Spendenbetrag von Herrn Michael Kokel ging am 03.04.2025 auf dem Konto der Stadtkasse ein.

Gemäß § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt der Hauptausschuss in dieser Angelegenheit.

 

Nachrichtlich:

6.085,87 € Spenden

Stand per 07.04.2025 incl. 1.000 € des o.g. Beschlusses

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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