Beschlussvorlage - 2025/SVS/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung eines Vergabeverfahrens - Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 - Reuterstädter Schulcampus und Fritz-Reuter-Grundschule in 17153 Stavenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Susann Woesner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.04.2025
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Geplant
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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09.04.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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24.04.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens zur Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 für den Reuterstädter Schulcampus und die Fritz-Reuter-Grundschule und stimmt der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister der Reuterstadt Stavenhagen zu.
Sachverhalt
Die Stadt Stavenhagen plant die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 für den Reuterstädter Schulcampus und die Fritz-Reuter-Grundschule in 17153 Stavenhagen. Die Kostenschätzung beläuft sich, nach Zuarbeit der beteiligten Schulen, auf 43.000 €. Dementsprechend muss die Leistung ausgeschrieben werden.
Lt. gültiger Hauptsatzung der Stadt Stavenhagen § 5 (5)a) entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren nach der UVgO innerhalb einer geschätzten Wertgrenze von 15.000,00 € bis 50.000,00 €.
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit mit Beschluss 2025/SVS/105 an sich.
Gem. § 5(2) der gültigen Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV MV) ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 € nicht übersteigt.
Im Zuge einer Verhandlungsvergabe sollen mindestens 3 Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde noch nicht beschlossen. Die benötigten Mittel in Höhe von ca. 43.000 € werden im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2025 gedeckt.
Für die Beschaffung der Arbeitshefte muss keine Ausschreibung erfolgen, da diese durch die Eltern mit Zahlung des Grenzbetrages finanziert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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X |
Ja |
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Nein |
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1. 43.000 € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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434 kB
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