Beschlussvorlage - 2025/SVS/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung
Zweifeld-Turnhalle / Audioanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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●
Gestoppt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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24.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt die Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
7.111,10 EUR
(siebentausendeinhundertelf 10/00 EURO)
Produktsachkonto 21801. 08214000 Zweifeld-Turnhalle. Betriebsausstattung
für die Anschaffung einer Audioanlage.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 7.111,10 EURO über das
Produktsachkonto 21801.0825000 Zweifeld-Turnhalle- Ausstattung/Einrichtung.
Sachverhalt
Im Haushaltsplan der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2024 wurden 30.000 EURO für die Beschaffung einer Konferenzanlage veranschlagt (Produktsachkonto 21801.08214).
Auf Wunsch der Stadtvertretung konnte über diesen Betrag erst nach Entscheidung zur Anschaffung einer mobilen oder stationären Audioanlage verfügt werden.
Nachdem die Entscheidung zur Anschaffung einer stationären Anlage mit zusätzlichen mobilen Lautsprechern getroffen wurde, erfolgte die Ausschreibung zur Beschaffung dieser Anlage.
Das einzige Angebot gab die Fa. Music-Town GmbH aus Neubrandenburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 37.111,10 EURO ab.
Da der Planansatz für diese Anschaffung nur in Höhe von 30.000 EURO gebildet wurde, die Anschaffung dieser Anlage grundsätzlich befürwortet wird, ist ein anderes Produktsachkonto zur Deckung dieser Mehrauszahlung heranzuziehen.
Der Vorschlag der Verwaltung ist die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 7.111,10 Euro über das Produktsachkonto 21801.0825000 Zweifeld-Turnhalle. Ausstattung/Einrichtung.
Hier stehen aus dem Haushaltsjahr 2024 noch insgesamt 129.408,85 EURO als Ermächtigungsvortrag in das Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung.
Diese Gelder waren für die Sanierung (Sanitäranlagen usw.) nach dem Wasserschaden in der Turnhalle geplant. Da durch die Versicherung die Beseitigung des Schadens vollumfänglich anerkannt und finanziert wurde, steht dieser Betrag zur Deckung zur Verfügung.
Gemäß § 5 Abs. 3 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen entscheidet der Hauptausschuss in dieser Angelegenheit.
Finanzielle Auswirkungen:
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X |
Ja |
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Nein |
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1. 37.111,10 € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2024 21801.078570821 S 30.000,00 € |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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706 kB
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