Beschlussvorlage - 2025/SVS/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens zur Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 für den Reuterstädter Schulcampus und die Fritz-Reuter-Grundschule und stimmt der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister der Reuterstadt Stavenhagen zu.  

  

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Sachverhalt

Die Stadt Stavenhagen plant die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 für den Reuterstädter Schulcampus und die Fritz-Reuter-Grundschule in 17153 Stavenhagen. Die Kostenschätzung beläuft sich, nach Zuarbeit der beteiligten Schulen, auf 43.000 €. Dementsprechend muss die Leistung ausgeschrieben werden.

 

Lt. gültiger Hauptsatzung der Stadt Stavenhagen § 5 (5)a) entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren nach der UVgO innerhalb einer geschätzten Wertgrenze von 15.000,00 € bis 50.000,00 €.

 

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit mit Beschluss 2025/SVS/105 an sich.

 

Gem. § 5(2) der gültigen Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV MV) ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 € nicht übersteigt.

 

Im Zuge einer Verhandlungsvergabe sollen mindestens 3 Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde noch nicht beschlossen. Die benötigten Mittel in Höhe von ca. 43.000 € werden im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2025 gedeckt.    

 

 

Für die Beschaffung der Arbeitshefte muss keine Ausschreibung erfolgen, da diese durch die Eltern mit Zahlung des Grenzbetrages finanziert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

43.000 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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