Beschlussvorlage - 2025/SVS/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M - V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Susann Woesner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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24.04.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit – hier: 2025/SVS/101 - Einleitung eines Vergabeverfahrens - Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 - Reuterstädter Schulcampus und Fritz-Reuter-Grundschule in 17153 Stavenhagen – an sich.
Sachverhalt
Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen ist für diese Entscheidung der Hauptausschuss zuständig.
Die Kommunalverfassung gibt der Stadtvertretung die Möglichkeit, einzelne Angelegenheiten an sich zu ziehen.
§ 22 Abs. 2 Sätze 3 u. 4 Kommunalverfassung M-V:
„Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen.“
Dies ist notwendig, da die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 noch nicht beschlossen ist und somit die benötigten Mittel für die Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2025 gedeckt werden müssen. Der Beschluss über die außerplanmäßige Aufwendung muss in der Stadtvertretung erfolgen. Aus diesem Grund, kann der Beschluss 2025/SVS/101 - Einleitung eines Vergabeverfahrens - Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 - Reuterstädter Schulcampus und Fritz-Reuter-Grundschule in 17153 Stavenhagen – nicht bereits in der Hauptausschusssitzung am 16.04.2025 gefasst werden.
Um eine fristgerechte Lieferung sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung über die Einleitung des Vergabeverfahrens vor der nächsten Hauptausschusssitzung im Mai notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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