Beschlussvorlage - 2025/SVS/128
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M - V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Susann Woesner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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24.04.2025
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Sachverhalt
Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen ist für diese Entscheidung der Hauptausschuss zuständig.
Die Kommunalverfassung gibt der Stadtvertretung die Möglichkeit, einzelne Angelegenheiten an sich zu ziehen.
§ 22 Abs. 2 Sätze 3 u. 4 Kommunalverfassung M-V:
„Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen.“
Aufgrund eines Informations- und Klärungsbedarfs zum Angebot wurde die Beschlussvorlage - 2025/SVS/120 – Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung Zweifeldturnhalle / Audioanlage – in der Hauptausschusssitzung vom 16.04.2025 von der Tagesordnung genommen. Nach entsprechender Zuarbeit durch Herrn Schünemann, soll die Vorlage nun in der Sitzung der Stadtvertretung am 24.04.2025 beschlossen werden.
Um eine fristgerechte Lieferung sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung vor der nächsten Hauptausschusssitzung im Mai notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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