Beschlussvorlage - 2025/SVS/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit – hier: 2025/SVS/120 – Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung Zweifeldturnhalle / Audioanlage – an sich. 

      

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Sachverhalt

Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen ist für diese Entscheidung der Hauptausschuss zuständig.

 

Die Kommunalverfassung gibt der Stadtvertretung die Möglichkeit, einzelne Angelegenheiten an sich zu ziehen.

 

§ 22 Abs. 2 Sätze 3 u. 4 Kommunalverfassung M-V:

 

„Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen.“  

 

Aufgrund eines Informations- und Klärungsbedarfs zum Angebot wurde die Beschlussvorlage - 2025/SVS/120 – Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung Zweifeldturnhalle / Audioanlage – in der Hauptausschusssitzung vom 16.04.2025 von der Tagesordnung genommen. Nach entsprechender Zuarbeit durch Herrn Schünemann, soll die Vorlage nun in der Sitzung der Stadtvertretung am 24.04.2025 beschlossen werden.

 

Um eine fristgerechte Lieferung sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung vor der nächsten Hauptausschusssitzung im Mai notwendig.

 

   

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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