Beschlussvorlage - 2025/GVJü/036
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung und Zustimmung eines Vergabeverfahrens,
hier: Malerarbeiten Fassade Feuerwehrgerätehaus Jürgenstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Britta Sandberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Jürgenstorf
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Entscheidung
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14.05.2025
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Sachverhalt
Die Fassade des Feuerwehrgerätehauses ist seit längerem in einem schlechtem Zustand. Zur Werterhaltung des Gebäudes muss die Fassade ausgebessert und gestrichen werden.
Die Bausumme einschließlich Gerüstbauarbeiten wird auf 22.000,00 € brutto geschätzt.
Im Haushalt sind für diese Maßnahme 22.000 € aus HH-Mitteln 2024 und 2025 eingeplant.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da hier die Wertgrenze von 10.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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