Beschlussvorlage - 2025/GVRi/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens „Erneuerung der vier Dachüberstände/ Vordächer des Wohngebäudes Dorfstraße 32-35 in 17153 Ritzerow“ sowie die anschließende Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister.

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Sachverhalt

Die Dachüberstände/ Vordächer der Hauseingangstüren befinden sich altersgemäß in einem desolaten Zustand. Aufgrund dessen ist eine Erneuerung erforderlich.

 

Die Kostenschätzung für Lieferung und Montage beträgt ca. 10.200,00 €.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

 

Die Kosten für die Erneuerung der Dachvorstände/ Vordächer sollen der Haushaltsstelle 11408.52311000 (Unterhaltung der Grundstücke) entnommen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

ca. 10.200,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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