Beschlussvorlage - 2025/SVS/135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss über die 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Reuterstadt Stavenhagen

 

1.    Die 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Lärmschutzmaßnahmen, soweit sie im Einflussbereich der   Verwaltung liegen, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie, und die entsprechende nationale Umsetzung in das Bundes-lmmissionsschutzgesetz fordern ein Konzept, welches in der Zielsetzung schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern bzw. vermindern sowie vorbeugende Maßnahmen enthalten soll.

 

Neben der Lärmkartierung ist der Lärmaktionsplan wesentlicher Bestandteil des Konzeptes. Die Gemeinden haben nach § 47d BlmSchG den gesetzlichen Auftrag, Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für die in der Lärmkartierung

erfassten Verkehrswege geregelt werden.

 

Für die 4. Runde der Lärmaktionsplanung steht ein neu anzuwendendes, europaweit einheitliches Berechnungsverfahren zur Verfügung, welches den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegelt. Die neue Methodik beinhaltet unter anderem geänderte Parameter bei der Schallausbreitungsberechnung und eine höhere Gewichtung zur Berücksichtigung von schweren Lkws. Die Ergebnisse der vorliegenden 4. Runde sind daher nicht unmittelbar mit denen der vorherigen Runden vergleichbar. Das trifft insbesondere auf die Anzahl der von Lärm betroffenen Personen zu.

 

Grundlage der Lärmaktionsplanung bildet das Hauptstraßen- und Ergänzungsverkehrsnetz. Die Berücksichtigung des Hauptverkehrsnetzes ist dabei zwingend erforderlich, das Ergänzungsnetz ist optional. In der 4. Fortschreibung werden die B 104 und die B 194 innerhalb des Stadtgebietes der Reuterstadt Stavenhagen als Teil des Ergänzungsnetzes mit betrachtet.

 

Die vorliegende 4. Fortschreibung zeigt zusammengefasst folgende Maßnahmen auf:

M 1: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der B 104 und der

B 194 innerhalb Stavenhagens

M 2: Einsatz von lärmminderndem Asphalt auf der B 104 und der B 194 innerhalb Stavenhagens (Im Zusammen mit der Ausbauplanung des Scheunenwegs, wurden als Lärmminderungsmaßnahme Asphaltbeläge geprüft.)

M 3:  Einbau von lärmoptimiertem Asphalt innerhalb Stavenhagens

M 4: Sanierung von Gullideckeln

M 5: Geschwindigkeitsreduzierung auf der Strecke Klockow bis Bahnbrücke

M 6: Ausbau B 104 Scheunenweg und Postkreuzung (Der Ausbau des Scheunenwegs ist in Vorbereitung und ab 2028 geplant. Bevorzugt wird derzeit, ein beidseitig angelegter Geh- und Radweg.)

M 7: Bau einer Ortsumgehung (Die Ortsumgehung Stavenhagen befindet sich im weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2023. Derzeit existiert kein Planungsrecht. Entsprechend kann das SBA Neustrelitz keine weiterführenden Untersuchungen vornehmen.)

M 8: Reduzierung der h4öchstgeschwindigkeit innerorts auf 30km/h

 

Der Lärmaktionsplan ist ein Strategiepapier. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen allerdings bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja x

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025
Sachkonto:

52199.56255000

Ortsbebauungsplanung

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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