Beschlussvorlage - 2025/GVIv/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Gemeindetechnik - Beschaffung eines Seitenmulchers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Denise Nilles
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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27.05.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ivenack besitzt aktuell keinen einsatzfähigen Seitenmulcher, um u.a. ihrer Grünanlagenpflege nachzukommen
Er ist ideal für Bereiche mit begrenztem Platz, wie zum Mähen von Randstreifen an Wegen, in Parks und Wohngebieten. Daher soll ein neuer beschafft werden.
Im Zuge einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb sollen mindestens drei Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 € nicht übersteigt.
Die Anschaffungskosten werden auf ca. 7.000,00 €, brutto geschätzt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da die Schätzsumme die Wertgrenze von 5.000 Euro übersteigt, liegt die Einleitung und -Ausgestaltung des Vergabeverfahren in der Gemeindevertretung. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens liegt die Zuschlagserteilung beim Bürgermeister.
Im Haushalt 2025 wurden hierfür 8.000 Euro eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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