Beschlussvorlage - 2025/SVS/139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen.

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen – Ausfertigung am 25.09.2024; Veröffentlichung am 26.09.2024 – soll aufgrund einer Organisationsänderung angepasst werden. Die Aufgabe „Liegenschaften“ wurde organisatorisch dem Bauamt zugeordnet, so dass auch eine inhaltliche Auseinandersetzung der Aufgabe „Grundstücksangelegenheiten“ zukünftig im Bauausschuss erfolgen soll.

 

Der § 6 Abs. 2 wird dahingehend angepasst – es erfolgt die Aufnahme der Aufgabe „Grundstücksangelegenheiten“ beim Bauausschuss; die Aufgabe verbleibt zusätzlich beim Finanzausschuss.

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen und die Lesefassung liegen als Anlage bei.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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