Beschlussvorlage - 2025/GVRo/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung einer Lärmimmissionsprognose für das neu zu bauende Gemeindezentrum.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Laura Pohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rosenow
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Entscheidung
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16.06.2025
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Sachverhalt
Um eine Baugenehmigung für das neu zu bauende Gemeindezentrum in Rosenow zu erhalten soll eine Lärmimmissionsprognose für diese Gebäude ausgearbeitet werden. Hierfür bedarf es eins Sachverständigen.
Die geschätzten Kosten liegen bei 6.500,00 € netto.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 € nicht übersteigt.
Weiterhin heißt es in § 3 (3) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Wege der Verhandlungsvergabe nach § 12 der Unterschwellenvergabeordnung vergeben.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Rosenow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Die nötigen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2025 verfügbar
Finanzielle Auswirkungen:
x |
Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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