Beschlussvorlage - 2025/GVRo/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rosenow stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens „Gehweg an der B104“ sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Um eine sichere und befestigte Zuwegung aus westlicher Richtung zum neu errichteten Netto Marken-Discount zu schaffen, soll ein Gehweg von der Fußgängerampel bis zum Parkplatz des Netto-Marktes errichtet werden.

Die Kosten hierfür werden auf ca. 15.000,00 € brutto geschätzt.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Rosenow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

Die nötigen finanziellen Mittel sind im Haushalt 2025 eingestellt.

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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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