Beschlussvorlage - 2025/SVS/145
Grunddaten
- Betreff:
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Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss 2025/SVS/088 - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2025 - Hebesatzung 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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12.06.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann der Bürgermeister dem Beschluss der Gemeindevertretung binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung schriftlich widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet.
Mit Datum vom 05.05.2025 legte der Bürgermeister form- und fristgerecht Widerspruch beim Stadtpräsidenten gegen den Beschluss ein. Die Stadtvertretung hat nach § 33 Abs. 1 Satz 5 KV M-V über die Angelegenheit zu entscheiden.
Der Widerspruch einschließlich der Begründung ist der Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
X |
Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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625,9 kB
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