Beschlussvorlage - 2025/GVGü/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gülzow stimmt der Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens zu Ausbesserungsarbeiten an der Dorfstraße sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Das Kopfsteinpflaster der Dorfstraße ist in einigen Bereichen stark abgesackt und soll durch eine Fachfirma wieder angehoben werden. Das Pflaster soll aufgenommen werden um den Untergrund mit Schottertragschicht aufzufüllen und das Pflaster danach wieder sach- und fachgerecht einzubauen.

Das Vorhaben bedarf einer Denkmalrechtlichen Genehmigung welche durch das Bauamt eingeholt wird.

Die Kosten für ca. 80m² Ausbesserung werden auf 9.000,00 € geschätzt.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Gülzow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

9.000,00€

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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