Beschlussvorlage - 2025/SVS/155

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB), die Satzung der Stadt Stavenhagen über das Sanierungsgebiet "Historische Altstadt" einschließlich 1. und 2. Erweiterungsgebieten bis zum 31.12.2027 weiterzuführen.

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