Beschlussvorlage - 2025/GVIv/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ivenack genehmigt den Abschluss eines Liefervertrages für die Erweiterung der Gemeindetechnik

 

hier: Lieferung eines Seitenmulchers

mit der Firma Fahrzeug und Maschinenservice, Scheunenberg 2, 17153 Ivenack.

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Sachverhalt

Die Auftragssumme betrug 7.378,00 Euro, Auftrag vom 12.06.2025

 

Lt. § 7 (3) der gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Dieser Beschluss wurde in der Sitzung am 27.05.2025 gefasst.

Gemäß § 39 (3a) der Kommunalverfassung des Landes M-V gilt: Verträge mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Dieser Beschluss soll hiermit nachgeholt werden.

Herr Sebastian Strehlow ist Mitglied der Gemeindevertretung Ivenack und gleichzeitig Firmeninhaber der Firma Fahrzeug & Maschinenservice, Scheunenberg 2, 17153 Ivenack.

Gem. § 24 der KV M-V dürfen die betroffenen Mitglieder der Gemeindevertretung nicht bei der Entscheidung mitwirken.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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