Beschlussvorlage - 2025/GVIv/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Ivenack für das Sondergebiet "Skanlux-Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See"

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See" nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch die Öffentlichkeit keine Stellungnahme abgegeben. Die Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat die Gemeindevertretung entsprechend des Abwägungsmaterials vom 24.06.2025 (Anlage 1) geprüft.
  2. Die im Abwägungsmaterial enthaltenen Vorschläge werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

  

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Sachverhalt

 

Nach § 7 Abs. 1 BauGB sind bei der Abwägung von Bauleitplanungen die öffentlichen und privaten Belange, die während der Beteiligung der Behörden und der öffentlichen Auslegung geltend gemacht worden sind, gerecht abzuwägen.

 

Entsprechend §§ 2 (2) und 4 (2) BauGB wurden 7 benachbarte Gemeinden und 19 von der Planung berührte Behörden bzw. betroffene Einrichtungen und Versorgungsträger mit E-Mail des Planungsbüros vom 11.12.2024 an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde zusätzlich per Briefpost beteiligt. Weiterhin wurden Informationen über Leitungsbestände über 2 Auskunftsportale eingeholt

Gemeinden 7

Behörden u.a. 19

Auskunftsportale 2

Beteiligte 28

 

Folgende Beteiligte haben Stellungnahmen ohne abwägungs- oder planungsrelevante Anregungen zur Aufstellung des B-Plans abgegeben:

1. Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte

2. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

3. Straßenbauamt Neustrelitz

4. Landesamt für innere Verwaltung, Abt. Geoinformation

5. Landesforst M-V Forstamt Wredenhagen

6. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

7. Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

8. IHK Neubrandenburg

9. GDMcom GmbH

10. 50Hertz Transmission GmbH

11. BIL Die Leitungsauskunft

12. HanseGas GmbH

13. Reuterstadt Stavenhagen

14. Gemeinde Knorrendorf

15. Gemeinde Ritzerow

 

Folgende Beteiligte haben Anregungen und Hinweise abgegeben:

1. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

2. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

3. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

4. Deutsche Telekom Technik GmbH

5. WBV „Untere Tollense/Mittlere Peene“

6. WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen

7. Neubrandenburger Stadtwerke GmbH

8. Amt Stavenhagen, Ordnungsamt/Brandschutz

 

Folgende Beteiligte haben keine Antwort abgegeben:

1. E.DIS AG

2. Gemeinde Kentzlin

3. Gemeinde Lindenberg

4. Gemeinde Kriesow

5. Gemeinde Wolde

 

Der Bebauungsplan hat vom 03.02. bis einschließlich 07.03.2025 im Amt Stavenhagen öffentlich ausgelegen. Dabei ist keine Stellungnahme zur Aufstellung des B-Plans vorgebracht worden.

 

Beteiligte ohne Anregungen    15

Beteiligte mit Anregungen / Hinweisen    8

Beteiligte ohne Antwort     5    

Öffentliche Auslegung     0

Beteiligte gesamt               28

 

Die landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung wurde in die Begründung übernommen. Die Hinweise des WBV „Untere Tollense/Mittlere Peene“ zum Wassergraben wurden in die Begründung unter „7.5. Niederschlagswasser“ ergänzt. Die Hinweise der Telekom Technik GmbH, des WasserZweckVerbandes Malchin- Stavenhagen und der Neubrandenburg Stadtwerke GmbH zu Leitungen in der Nähe des Plangebiets und Anschlussmöglichkeiten wurden in die Begründung unter „7. Erschließung des Plangebiets“ eingefügt. Die weiteren 5 Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen wurden in das Abwägungsmaterial aufgenommen.

 

Nach dem durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 wurde der Entwurf des Bauleitplans geändert und ergänzt. Die Änderungen und Ergänzungen führen jedoch offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Eine erneute Veröffentlichung im Internet und Einholung von Stellungnahmen ist gemäß § 4a (3) BauGB nicht erforderlich.

Nach dem Abwägungsbeschluss und dem Beschluss über den Durchführungsvertrages kann

auch der Satzungsbeschluss gefasst werden und die Genehmigung des Bauleitplans beim Landkreis beantragt werden.

   

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein  x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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