Beschlussvorlage - 2025/GVIv/041

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ivenack beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 für das Sondergebiet „Skanlux-Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“ in seiner vorgelegten Form.

   

Reduzieren

Sachverhalt

 

Voraussetzung für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie dessen Umsetzung ist zwingend der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB in der Form eines Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger.

 

Dabei muss der Vorhabenträger bereit und in der Lage sein, das Vorhaben auszuführen. Hieraus folgt die Nachweispflicht der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Trägers zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses. Weiterhin muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten.

 

Der vorliegende Entwurf des Durchführungsvertrages enthält diese Verpflichtungen zur Kostentragung und zur Durchführung aller Bau- und Erschließungsmaßnahmen. Der Bonitätsnachweis nach § 5 Abs. 4 liegt vor (siehe Anlage 2).

 

Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 für das Sondergebiet „Skanlux-Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“ zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließen. Hierzu bedarf es eines nach Kommunalrecht notwendigen Gemeinderatsbeschlusses.

 

Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung vor, den Abschluss des Durchführungsvertrages, der von beiden Vertragsparteien anwaltlich geprüft wurde, zu beschließen. 

 

 

 

 

 

 

 

   

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein   x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...