Beschlussvorlage - 2025/SVS/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ der Reuterstadt Stavenhagen

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt / mit folgenden Änderungen gebilligt:

-

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen und unter www.stavenhagen.de zu veröffentlichen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auf elektronischem Weg von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung öffentlich auszulegen.

 

   

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Sachverhalt

 

Mit der Auslegung als wesentlichstem Verfahrensschritt bei der Erarbeitung von Bauleitplanungen wird bezweckt, der Öffentlichkeit Gelegenheit zum Abgeben von Stellungnahmen zu geben. Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erhalten dadurch die Möglichkeit, in einem förmlichen Verfahren ihre Vorstellungen zum Bauleitplanentwurf mitzuteilen oder auf seine Inhalte einzuwirken. Die öffentliche Auslegung bildet die Grundlage einer sachgerechten Abwägung durch die Gemeinde.

 

Die Stadtvertretung möge die Entwürfe von Planzeichnung und Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I billigen und die öffentliche Auslegung beschließen.

 

 

 

    

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein  x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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