Beschlussvorlage - 2025/SVS/152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Lieferung von IT-Technik für die Stadtverwaltung und stimmt der anschließenden Auswahl der Finanzierungsart (Vollfinanzierung oder Leasing) sowie der Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister der Reuterstadt Stavenhagen unter dem Vorbehalt der vorzeitigen Mittelfreigabe durch die Stadtvertretung zu.    

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Stavenhagen plant die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Lieferung von IT-Technik für die Stadtverwaltung.

Die derzeitige IT-Technik steht aktuell vor dem Leasingende. Da diese nicht mehr auf dem Stand der heutigen Technik ist, wird empfohlen diese zu erneuern. Es soll eine virtuelle Desktop- und eine Hochverfügbarkeits-Server-Umgebung aufgebaut werden.

Dieses beinhaltet:

- 4 Server + Netzwerkspeicher + Backup-Speicher

- Netzwerktechnik

- Windows Lizenzen

- Clients

Die Kostenschätzung beläuft sich, nach Absprache mit dem IT-Dienstleister auf 250.000,- €. Opional wird auch ein Leasingangebot abgefragt mit einer Lauzeit von 5 Jahren.

Gemäß § 5 Abs. 5 der gültigen Hauptsatzung der Stadt Stavenhagen ist der Hauptausschuss für die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in folgenden Fällen zuständig:

  • Einmalige Leistungen (hier: Vollfinanzierung)

Bei Vergabeverfahren für einmalige Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert zwischen netto 15.000,00 € und 50.000,00 € entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Verfahrens. (vgl. § 5 Abs. 5 lit. a) Hauptsatzung) 

  • Wiederkehrende Leistungen (hier: Leasing)

Bei Vergabeverfahren für wiederkehrende Leistungen mit einem geschätzten Jahreswert zwischen netto 15.000,00 € und 50.000,00 € ist ebenfalls der Hauptausschuss zuständig. (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) Hauptsatzung)

Der geschätzte Auftragswert liegt über der Wertgrenze von 50.000,00 €, weshalb die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens entscheidet. 
Da der Haushalt für das Jahr 2025 noch nicht beschlossen ist und somit die finanziellen Mittel derzeit nicht zur Verfügung stehen, kann die Zuschlagserteilung nur unter dem Vorbehalt einer vorzeitigen Mittelfreigabe durch die Stadtvertretung erfolgen. Hierfür ist ein gesonderter Beschluss einzuholen.

Gemäß § 15 (1) VgV werden in einem offenen Verfahren eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistung der Jahre 2024/2025 ist 221.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

250.000,- €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

50.000,- € Leasing

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025
Sachkonto: 11499.56220000

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2025
Finanzkonto: 11499.08224000

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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