Beschlussvorlage - 2025/GVJü/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Jürgenstorf stimmt der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Lieferung und Montage von Schallschutzelementen in der Kita „Rappelkiste“, sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Bei einer gemeinsamen Begehung der Räumlichkeiten der Kita „Rappelkiste“ wurde durch das Jugendamt des Landkreises MSE der nicht vorhandene Schallschutz bemängelt. Messungen der Unfallkasse MV ergaben, dass im Bereich Krippe, Kita und Hort Schallschutzmaßnahmen nachgerüstet werden müssen.

 

Die voraussichtliche Auftragssumme beträgt 30.000 €.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Gemäß § 7 (3) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Bauleistungen sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da hier die Wertgrenze von 10.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

Ca. 30.000,00€

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025
Sachkonto:36502 52311

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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