Beschlussvorlage - 2025/GVRo/047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Rosenow beschließt die Zuwendung der Schulkostenbeiträge für Schüler, die ihren amtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Rosenow haben, auf 60 % für das Schuljahr 2025/2026 festzusetzen. Das gilt für Schüler des Grundschulbereiches und der Orientierungsstufe.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Rosenow gewährt seit Jahren Zuwendungen (prozentuale Übernahme der Schulkostenbeiträge) für Schüler des Grundschulbereiches. Im Schuljahr 2024/2025 lag diese bei 100 %.

Für das Schuljahr 2025/2026 übernimmt die Gemeinde Rosenow diese Beiträge in Höhe von 60 % für Schüler, die die Grundschule und die Orientierungsstufe besuchen. Voraussetzung ist, dass diese Schüler ihren amtlich gemeldeten Wohnsitz in der Gemeinde Rosenow haben. 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025
Sachkonto:21102 54159

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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