Beschlussvorlage - 2025/GVRo/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Rosenow stimmt dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark an der Bahn“ und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Knorrendorf zu.

 

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Sachverhalt

 

Das interkommunale Abstimmungsgebot ist u. a. in § 2 Abs. 2 BauGB verankert. Es verpflichtet die Gemeinden bei ihrer Planung zu prüfen, ob ein auf ihrem Gebiet zugelassenes Bauvorhaben unmittelbare und gewichtige Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde hat und ob diese Auswirkungen zugleich ein unzumutbares Maß erreichen.

 

Der Gemeinderat Knorrendorf hat am 20.05.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 und die 2. Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf einer ca. 105 ha großen Fläche in der Gemarkung Kastorf.

 

Mit Schreiben vom 28.07.2025 wurde die Gemeinde Rosenow über die Planungsabsichten informiert. Gleichzeitig wird Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Da der Bürgermeister der Gemeinde Rosenow nicht die Befugnis hat, diesbezüglich eigenständig zu handeln, ist die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung gemäß § 22 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erforderlich.

 

Aus Sicht der Verwaltung bleiben Belange, die die Gemeinde Rosenow zu vertreten hat, von den Planungen der Gemeinde Knorrendorf unberührt. 

    

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein   X

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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