Beschlussvorlage - 2025/GVIv/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung und Zustimmung eines Vergabeverfahrens,
hier: Malerarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Ivenack
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Britta Sandberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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09.09.2025
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Sachverhalt
Dach und Fassade des Feuerwehrgerätehauses Ivenack sind seit Längerem in einem schlechten Zustand. Zur Werterhaltung des Gebäudes muss das Dach gereinigt und versiegelt sowie die Fassade einschl. Sektionaltor ausgebessert und gestrichen werden.
Ebenso ist den Innenräumen Verschleiß anzusehen. Geplant ist das Ausbessern der Außenwand mit Sanierputz (ca. 13 m²) in Saal und Büro, sowie das Streichen des Saales, der Flure und des Büros.
Die Bausumme einschließlich Rollrüstung wird auf 40.000,00 € brutto geschätzt.
Im Haushalt sind für diese Maßnahme 42.000 € aus HH-Mitteln 2024 und 2025 eingeplant.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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