Beschlussvorlage - 2025/SVS/174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von

 

                                           100,00 EURO

                                 (einhundert 00/00 EURO)

 

von Herrn

       Michael Kokel

       Reuterstadt Stavenhagen

 

Für die Anschaffung eines Konzertflügels.

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Sachverhalt

Ausgehend von den Erfahrungen der vergangenen Kulturjahre schien es bereits 2023 
notwendig einen Konzertflügel in der Reuterstadt vorzuhalten, um das kulturelle Angebot 
auch auf musikalischem Gebiet deutlich zu erweitern.
Dies wurde umso deutlicher, als dass es eine verstärkte Nachfrage nach
kammermusikalischen Beiträgen gab. Auch die Kooperation mit der Philharmonie, der yaro
Rostock und weiteren Anbietern machte einen Konzertflügel notwendig. Zudem verlangen
auch musikalische Lesungen, wie etwa mit Sebastian Krumbiegel, nach einem
entsprechenden Instrument. Die Anmietung muss in jedem Fall über entsprechende Firmen
erfolgen und die Kosten betragen ca. 2.000,00 EUR pro Abend.
Aus dieser Situation heraus, entstand zum Jahresanfang 2024 die Initiative zum Erwerb
eines kleinen wiederaufbereiteten Konzertflügels für die Reuterstadt. Laut eingeholtem
Angebot liegt der Preis bei ca. 12.000,00 EUR.
Die Veranstaltungen finden in der Regel im großen Sitzungssaal statt. Bei Nichtgebrauch soll
er im kleinen Sitzungssaal stehen.
Die vorjährige Kultur- und Lichternacht stand auch im Zeichen der Spendenakquise.
Da der bisher gespendete Betrag nicht für den Erwerb eines Konzertflügels ausreicht,
verbleibt der Betrag auf dem Spendenkonto bis zum Erreichen der benötigten Summe.
Der o. g. Spendenbetrag ging am 25.08.2025 auf dem Konto der Stadtkasse ein.

 

Gemäß § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt der
Hauptausschuss in dieser Angelegenheit.

 

Nachrichtlich:
5.185,87 € Spenden incl. 100,00 EUR des o. g. Beschlussvorschlags

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Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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