Beschlussvorlage - 2025/GVRi/034
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbau der Dorfstraße (Körler Weg) in Ritzerow
Antrag der Gemeinde Ritzerow auf Gewehrung einer Zuwendung nach ILE -MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Laura Pohl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ritzerow
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Entscheidung
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11.09.2025
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Sachverhalt
Die Finanzierung des notwendigen Ausbaus der Dorfstraße (Körler Weg) in Ritzerow ist ohne eine Zuwendung (Förderung) für die Gemeinde nicht möglich.
Der Beschluss der Gemeinde ist zwingender Bestandteil des Antrags auf Förderung.
Zuwendungsfähig sind gemäß Richtlinie die Ausgaben für Baumaßnahmen sowie die Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt im Regelfall 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Eine Kostenschätzung liegt vor. Die Kosten für die Bauausführung werden auf ca. 350.000,00€ geschätzt
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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