Beschlussvorlage - 2025/GVGü/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gülzow beschießt die Beantragung einer Zuwendung nach, Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, für das Vorhaben „Ausbau Straße Hölten Klink“ in Gülzow.

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Sachverhalt

Die Finanzierung des notwendigen Ausbaus der Straße Hölten Klink in Gülzow ist ohne eine Zuwendung (Förderung) für die Gemeinde nicht möglich.

Der Beschluss der Gemeinde ist zwingender Bestandteil des Antrags auf Förderung.

Zuwendungsfähig sind gemäß Richtlinie die Ausgaben für Baumaßnahmen sowie die Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt im Regelfall 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Eine Kostenschätzung liegt vor. Die Kosten für die Bauausführung werden auf ca. 1.500.000,00€ geschätzt

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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