Beschlussvorlage - 2025/SVS/187
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Namensrechtes der Zwei-Feld-Turnhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.10.2025
| |||
|
●
Geplant
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.10.2025
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.10.2025
| |||
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.10.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe des Namensrechts für die Zwei-Feld-Turnhalle in Stavenhagen.
Die Rahmenbedingungen gestalten sich wie folgt:
- Laufzeit: Abschluss eines Sponsoringvertrages mit einer Dauer von 5 Jahren.
- Mindestbetrag: Der Sponsor verpflichtet sich, einen jährlichen Betrag von mindestens 10.000 EUR an die Stadt zu zahlen.
- Regionale Bindung: Der Vertragspartner soll seinen Sitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte oder eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit in der Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz haben.
- Namensgebung: Der Name der Sportstätte muss mit dem Ansehen des Sports und der Reuterstadt Stavenhagen vereinbar sein und darf dem sportlichen Gedanken nicht zuwiderlaufen. Der konkrete Name ist Bestandteil des Vertrages.
- Vertragsinhalte: Bauliche Veränderungen im Rahmen von Werbemaßnahmen sind nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückzubauen. Sofern genehmigungspflichte Veränderungen errichtet werden sollen, ist die Genehmigung durch den Sponsor eigenständig einzuholen.Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen kann die Übertragung des Namensrechtes vor Ablauf der Laufzeit durch die Stadt widerrufen werden.
- Genehmigung: Der Sponsoringvertrag sowie der vorgesehene Name sind durch die Stadtvertretung zu bestätigen.
- Mittelverwendung: Die Einnahmen aus dem Sponsoring dienen der Refinanzierung des Produkts „Zuschüsse an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales“ und werden zweckgebunden diesem Aufgabenbereich zugeführt.
Sachverhalt
Mit der Vergabe des Namensrechts für die Zwei-Feld-Turnhalle soll eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen werden, die gezielt für die Refinanzierung des städtischen Produkts „Zuschüsse an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales“ eingesetzt wird. Dadurch wird die Förderung der Vereinsarbeit nachhaltig gesichert und zugleich die finanzielle Belastung des städtischen Haushalts reduziert.
Die Bindung an einen regionalen Partner stellt sicher, dass ein enger Bezug zur Stadt und den örtlichen Sportstrukturen gewahrt bleibt. Die festgelegte Mindesthöhe von 10.000 EUR pro Jahr bietet eine verlässliche Grundlage, um die Vereinsförderung in Stavenhagen dauerhaft abzusichern.
Die Genehmigungspflicht durch die Stadtvertretung gewährleistet Transparenz und eine demokratische Legitimation sowohl bei der Auswahl des Vertragspartners als auch bei der Namensgebung der Sportstätte.
Der Hauptausschuss der Reuterstadt Stavenhagen schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses der Reuterstadt Stavenhagen an; der Beschlussvorschlag spiegelt den Vorschlag entsprechend wider.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
Ja |
|
Nein |
|
|
|
|
1. € |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
|
||||||
|
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|
|||||
