Beschlussvorlage - 2025/GVJü/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumpflege in Jürgenstorf OT Rottmannshagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauhof
- Bearbeiter:
- Hanka Blümel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Jürgenstorf
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Entscheidung
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15.10.2025
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Sachverhalt
Am ländlichen Weg nach Pinnow stehen überwiegend Linden, die nach ihrer Pflanzung kaum gepflegt wurden. Das Lichtraumprofil wird bereits zum Problem. Weitere Fehlentwicklungen sind vorauszusehen.
Durch eine fachliche (wenn auch verspätete) Jungbaumpflege sollen die Linden so geschnitten werden, dass sie sich längerfristig zu Bäumen entwickeln können. Stamm- und Stockaustriebe werden mit entfernt, so dass kurzfristig die Verkehrssicherheit hergestellt wird.
Diese Maßnahme kann durch den Landkreis MSE (Untere Naturschutzbehörde) mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % unterstützt werden. Der maximale Auftragswert beträgt 10.000 € (brutto).
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.
Gemäß § 7 (3) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Bauleistungen sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da hier die Wertgrenze von 10.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Finanzielle Auswirkungen:
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X |
Ja |
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Nein |
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1. 80 % Zuschuss werden beantragt € |
2. -- keine € |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2026 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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