Beschlussvorlage - 2025/GVJü/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Jürgenstorf stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zum Bauauftrag „Malerarbeiten in der Grundschule Jürgenstorf nach Erneuerung der Elektroanlage“ sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Nach der Erneuerung der Elektroanlage in der Grundschule müssen Malerarbeiten in allen Klassenräumen, Fluren, Vorbereitungsräumen, Bädern und Lehrer- sowie Büroräumen erfolgen. Gleichzeitig soll auch in einigen Räumen der Bodenbelag erneuert werden.

Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 157.000,00€ geschätzt. Die Ausgaben werden durch die Sonderzuweisungsförderrichtlinie – SBZFöRL M-V bis zu 90% gefördert.

 

Gemäß § 7 (3) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Bauleistungen sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da hier die Wertgrenze von 10.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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