Beschlussvorlage - 2025/GVJü/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Jürgenstorf stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zum Bauauftrag „Klempnerarbeiten in der Grundschule Jürgenstorf“ sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Im Zuge der Modernisierung der Grundschule sollen auch Teile der Heizung getauscht werden. Hierfür wurde vorab ein Klempner zu Beratung herangezogen. Nach Rücksprache müssen einige Heizkörper und Thermostate gewechselt werden.

Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 30.000,00€ geschätzt.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Gemäß § 7 (3) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Bauleistungen sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da hier die Wertgrenze von 10.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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