Beschlussvorlage - 2025/GVIv/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ivenack stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zur Planung und Betreuung der Phosphatfällanlagen, sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Um den Nährstoffeintrag des Ivenackes Sees zu reduzieren wurden an den beiden Hauptzuflüssen Phosphatfällanlagen errichtet. Diese müssen regelmäßig beprobt und bestückt werden. Hierfür bedarf es eines Planers.

Mit dem neuen Zuwendungsbescheid muss die Planung neu ausgeschrieben werden.

 

Gemäß § 3 (5) der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) werden Architekten- und Ingenieurleistungen nach § 12 der Unterschwellenvergabeordnung in der Regel im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben.

I.v.m § 5 (2) VgMinArbV MV ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 € nicht übersteigt.

 

Die Planungskosten werden auf 23.800,00 € brutto geschätzt.

Diese Kosten werden zu 100% gefördert.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten wird, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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