Beschlussvorlage - 2025/GVIv/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Ivenacker See - Planung und Betreuung der Phosphatfällanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Laura Pohl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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28.10.2025
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Sachverhalt
Um den Nährstoffeintrag des Ivenackes Sees zu reduzieren wurden an den beiden Hauptzuflüssen Phosphatfällanlagen errichtet. Diese müssen regelmäßig beprobt und bestückt werden. Hierfür bedarf es eines Planers.
Mit dem neuen Zuwendungsbescheid muss die Planung neu ausgeschrieben werden.
Gemäß § 3 (5) der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) werden Architekten- und Ingenieurleistungen nach § 12 der Unterschwellenvergabeordnung in der Regel im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben.
I.v.m § 5 (2) VgMinArbV MV ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 € nicht übersteigt.
Die Planungskosten werden auf 23.800,00 € brutto geschätzt.
Diese Kosten werden zu 100% gefördert.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten wird, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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