Beschlussvorlage - 2025/GVIv/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ivenack stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens „Ivenacker See - Lieferung von Polyaluminiumchloridlösung (PAC)“ sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Die Phosphatfällanlagen, welchen den Nährstoffeintrag in den Ivenacker See reduzieren sollen, müssen mit Fällmitteln (PAC) bestückt werden. Diese müssen von einer externen Firma geliefert werden. Der Ausführungszeitraum soll von 2025 bis 2027 erfolgen, das entspricht ca. 18m³ PAC.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 € nicht übersteigt.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten wird, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

Die Lieferkosten der 18m³ Fällmittel werden auf ca. 18.200,00 € geschätzt.

Diese Kosten werden zu 100% gefördert.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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