Beschlussvorlage - 2025/GVIv/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Ivenacker See - Befüllen der Phosphatfällanlagen mit Polyaluminiumchloridlösung (PAC)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Laura Pohl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Ivenack
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.10.2025
|
Sachverhalt
Die Phosphatfällanlagen, welchen den Nährstoffeintrag in den Ivenacker See reduzieren sollen, müssen mit Fällmitteln (PAC) bestückt werden. Dies wird von einer externen Firma als Dienstleistung ausgeführt. Der Ausführungszeitraum soll von 2025 bis 2027 erfolgen.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 € nicht übersteigt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten wird, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Die Kosten werden für diesen Zeitraum auf ca. 10.367,28€ geschätzt.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
Ja |
|
Nein |
|
|
|
|
1. € |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
|
||||||
|
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|
|||||
