Beschlussvorlage - 2025/GVRi/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ritzerow stimmt über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zum Bauauftrag „Bauleistungen zum Ausbau der Dorfstraße „Körler Weg“ sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Der sogenannte Körler Weg, wie ein Teil der Dorfstraße von Ritzerow genannt wird, ist in einem sehr schlechten Zustand. Um die Anbindung zu den Grundstücken zu verbessern, soll die Straße ausgebaut werden.

Der Ausbau der Straße wird zu 75% aus Kassenmittel der ILERL-MV Förderung von 2018-2025 finanziert.

 

Die Kostenschätzung für den Ausbau liegt bei ca. 338.412,20 € brutto.

 

Geplant sind die Herstellung einer Straßenentwässerung, ein richtlinienkonformer, grundhafter Vollausbau um das Feuerwehrgebäude, sowie der Neubau eines befahrbaren Gehweges zum Friedhof und die Erneuerung der Fahrbahn mit Gehweg.

 

Gemäß § 7(3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da wir hier die Wertgrenze überschreiten, ist die Gemeindevertretung zuständig

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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