Beschlussvorlage - 2025/GVIv/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung und Zustimmung eines Vergabeverfahrens,
hier: Beschaffung und Einbau einer Schließanlage für die Gebäude: Feuerwehrgerätehaus Ivenack, Feuerwehrgerätehaus Grischow, Traditionshalle Ivenack
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Britta Sandberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Ivenack stimmt der Durchführung des Vergabeverfahrens zum Bauauftrag „Beschaffung und Einbau einer elektronischen Schließanlage für die Gebäude Feuerwehrgerätehaus Ivenack, Feuerwehrgerätehaus Grischow, Traditionshalle Ivenack““ sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.
Sachverhalt
Aus Gründen der Vereinfachung und Optimierung für Gemeindemitarbeitende und Feuerwehrmitglieder sowie aus Sicherheitsgründen ist die Beschaffung einer elektronischen Schließanlage erforderlich.
Dabei bevorzugt wird die Beschaffung analog der vor Kurzem installierten Anlage der Stadt Stavenhagen.
Die Schließanlage funktioniert elektronisch, Schlüssel und Schließberechtigungen sind personalisiert und jederzeit digital auslesbar. Die Schließberechtigungen werden vom Amt Stavenhagen aus gesteuert.
Bei Verlust von Schlüsseln können diese elektronisch deaktiviert werden, so dass ein unbefugter Zutritt mittels Schlüssel nicht möglich ist.
Die Summe laut Kostenangebot beträgt netto 8.837,42 €, brutto: 10.516,53 € gesamt für alle 3 Objekte. Die Maßnahme wird aus Haushaltsmitteln des Jahres 2025 bestritten.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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