Beschlussvorlage - 2025/GVIv/060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ivenack beschließt die beiliegende Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Ivenack.

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Sachverhalt

Nach § 11 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V) kann die Gemeinde den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr für Einsätze und für die Teilnahme am Ausbildungsdienst eine angemessene Aufwandsentschädigung gewähren.

 

Die Richtlinie regelt den Rahmen und den Anspruch der Aufwandsentschädigung sowie die Auszahlungsmodalitäten.

 

Die Auszahlung soll rückwirkend zum 01.01.2025 erfolgen. Die Gemeindevertretung soll sich im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung mit der finanziellen Ausstattung der Richtlinie befassen und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Hinblick auf die Durchführung beurteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
12605.50190000

2.000,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

2.000,00 €

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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