Beschlussvorlage - 2025/GVIv/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Ehrenordnung der Gemeinde Ivenack.

 

Die Ehrenordnung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

 

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Sachverhalt

Mit der Ehrenordnung schafft die Gemeinde eine einheitliche und transparente Grundlage für Ehrungen, Gratulationen und Repräsentationsaufgaben im Gemeindegebiet.

 

Die Ehrenordnung regelt insbesondere:

 

  • die Voraussetzungen und Formen der Ehrungen, 
  • die Verfahren und Zuständigkeiten (insbesondere die Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters im Rahmen dieser Ordnung), 
  • sowie die Finanzierung und den Umgang mit Repräsentationsanlässen.

 

Die Neufassung berücksichtigt die aktuellen rechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre.

 

Sie dient zugleich der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger bei Ehrungen durch die Gemeinde und der Klarstellung der Zuständigkeiten.

 

Mit der Ehrenordnung wird der bestehende Rechtsrahmen für die Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen, Jubiläen und sonstiger besonderer Verdienste der Bürgerinnen und Bürger aktualisiert und vereinheitlicht.

Die mit der Sitzung vom 28.10.2025 mitgeteilten weiteren Bedarfe (u. a. Bezuschussung des Weihnachtsessens und freies Budget für Repräsentationen) kann nach Rechtsauffassung der Verwaltung nicht geregelt werden, da es sowohl gegen tarifrechtliche Regelungen, als auch gegen die GemHVO Doppik M-V verstößt. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und das Gemeinderechnungsprüfsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte haben sich in ähnlich gelagerten Fällen positioniert und raten von diesen Regelungen ab.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
11104.56930000

500,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

500,00 €

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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