Beschlussvorlage - 2025/GVIv/059
Grunddaten
- Betreff:
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Einleitung des Vergabeverfahrens "Ausgleichspflanzungen" für die Steganlage und den Erlebnisbereich am Ivenacker See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauhof
- Bearbeiter:
- Hanka Blümel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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09.12.2025
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Sachverhalt
Mit den Genehmigungen zur Errichtung der Steganlage und zu den kulturhistorischen Maßnahmen im Strandbereich sind Auflagen verbunden:
als Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde die Pflanzung von
- fünf heimischen Laubbäumen für die Steganlage und
- zwölf heimischen Laubbäumen für den Strandbereich festgelegt (vgl. Baugenehmigungen).
Eine Bürgerin hat eine Fällgenehmigung erhalten. Die Ersatzpflanzungen können lt. Baumschutzsatzung der Gemeinde Ivenack auch als Ausgleichszahlung geleistet werden. Die Bürgerin hat die Zahlung für drei Bäume geleistet.
Insgesamt sind somit 20 Bäume zu pflanzen.
Die Kosten für Baumeinkauf und Pflanzarbeiten werden auf ca. 10.600,00 € brutto geschätzt. Für die 3-jährige Entwicklungspflege werden je Jahr ca. 1.800 € benötigt.
Im Zuge einer Freihändigen Vergabe sollen mindestens drei Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe für Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da die Schätzsumme die Wertgrenze von 5.000 Euro übersteigt, liegt die Einleitung und -Ausgestaltung des Vergabeverfahren in der Gemeindevertretung. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens liegt die Zuschlagserteilung beim Bürgermeister.
Finanzielle Auswirkungen:
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X |
Ja |
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Nein |
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1. ca. 10.600 € |
2. 3 Jahre
1.800 € |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2026 bis 2029 |
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Keine Veranschlagung |
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