Beschlussvorlage - 2025/SVS/211
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klockow - Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgitt Hohenegger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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17.11.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss über die Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klockow
1. Planerischer Grundgedanke
Ziel der 1. Änderung ist, dass die bauplanungsrechtliche Beurteilung für das Einfügen eines Vorhabens nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung im Satzungsbereich ausschließlich entsprechend der Tatbestandsvoraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB erfolgt. Dafür werden die textlichen Festsetzungen Nr. 1 und 2 ersatzlos gestrichen.
2. Gewichtung der Anregungen und Hinweise
Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner Stellungnahme vom 03.07.2025 mitgeteilt, dass die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klockow keine Belange der Raumordnung berührt.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde als Behörde am Änderungsverfahren beteiligt. Die Anregungen und Hinweise aus der Stellungnahme werden berücksichtigt. Die beteiligten Nachbargemeinden haben keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
3. Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise
Die Stellungnahme des Landkreises wurde von der Stadtvertretung geprüft. Die Hinweise und Anregungen werden beachtet, das Planungserfordernis wird in der Begründung erläutert und plausibel dargestellt. Die Abwägung ist mit dieser Beschlussfassung erfolgt. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Abwägung von Bauleitplanungen die öffentlichen und privaten Belange, die während der Beteiligung der Behörden und der öffentlichen Auslegung geltend gemacht worden sind, gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Der von der Stadtvertretung am 03.09.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wurde in der Zeit vom 20.06.2025 bis 25.07.2025 öffentlich ausgelegt. Die Behörden wurden gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt.
Während der öffentlichen Auslegung wurde von keinem Bürger und keiner Bürgerin eine Stellungnahme abgegeben.
Da die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden erfolgt ist und diese Prüfung zu keiner Änderung der Grundzüge der Planung geführt hat, kann nachfolgend die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung als Textsatzung beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein X |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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348,6 kB
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